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Verboten! Die unglaubliche Geschichte der Bildrechte
Fotografieren ist erlaubt, aber fotografieren und dann in das Internet stellen - bloß nicht!
Die Veröffentlichung von eigenen Abbildungen des Atomiums im Internet, auch nichtkommerziell, ist nicht ohne Genehmigung der Betreibergesellschaft bzw. einer Gesellschaft, die die Rechte der Betreibergesellschaft vertritt, gestattet. Betreibt man eine kommerzielle Website (ein kleiner Werbebanner kann reichen, das ist Auslegungssache), wird man ordentlich zur Kasse gebeten, muss einem Vertrag zustimmen und natürlich die Auflagen einhalten. Abgerechnet wird pro Bild und pro Jahr. Einzige Ausnahme ist eine aktualitätsgebundene Veröffentlichung (z.B. News-Artikel über das 50jährige Bestehen).
Aus deutscher Sicht ist das weltfremd, surrealistisch; in Belgien und auch anderen Ländern ist es jedoch ein normales, aber natürlich äußerst umstrittenes Urheberrecht - aus Zeiten, in denen es noch kein Internet gab.
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Es gibt tausende Bilder vom Atomium im Internet. Entweder haben die Webseitenbetreiber noch nichts von der Sache gehört, oder sie denken, es bezieht sich nicht auf eigene Bilder, oder sie halten es für einen schlechten Scherz, ein Gerücht... Das Thema ist jedoch nichts Neues, doch in jüngster Zeit, seit der Sanierung des Gebäudes, wird rigoros vorgegangen. Inzwischen ist amtlich, dass die Gesellschaft SABAM, die die Rechte vertritt, bereits auf der Jagd nach Bildern im Internet ist - um abzukassieren. Das ist durch die belgische Presse gegangen. Es häufen sich auch Einträge in Internetforen, Blogs und Websites von Fotografen, die ihre eigenen Bilder - oder auch nur einen Ausschnitt - im Internet veröffentlicht haben, und dafür viel Geld berappen mussten. Die Rechteinhaber kassieren insgesamt um die 25.000€ pro Jahr. Im Internet fliegen immer mehr Bilder vom Atomium raus. Siehe Wikipedia!
In Belgien sind die Architekten von besonders kunstvollen Gebäuden Urheberrechts-Inhaber aller Abbildungen. Nach dem Tod geht das Urheberrecht an die “Erben” - maximal 70 Jahre lang. Erst danach können Bilder frei veröffentlicht werden.
Aber auch dann kann es schwierig werden, wie man in Frankreich (gleiche Regelung) am Beispiel Eiffelturm in Paris sieht: Der Architekt ist zwar “lang genug tot”. Die freie Veröffentlichung von Nachtbildern ist aber verboten - die Beleuchter des Bauwerkes beanspruchen nun in Dunkelheit die Bildrechte...
Natürlich ist nicht jedes moderne Gebäude in Belgien “gefährlich”. Abmahnungen sind in Brüssel derzeit nur nach Veröffentlichungen von Atomium-Bildern bekannt.
Deutschland und Europa In Deutschland gibt es die Panoramafreiheit. Europaweit hat die Richtlinie 2001/29/EG in Art. 5 Abs. 3 lit. h fakultativ die Möglichkeit geschaffen, wie in Deutschland die urheberrechtliche Nutzung von Abbildungen eines bleibend an öffentlichen Orten befindlichen Werkes vergütungsfrei zu gestatten. Geändert hat sich allerdings noch nichts.
“Schwierige” Länder sind in Europa zum Beispiel:
Belgien, Frankreich, Luxemburg Moderne Gebäude sind bis zum 70. Todestag des Architekten geschützt. Solche Gebäude und auch Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, dürfen nicht frei wiedergegeben werden, wenn sie das Hauptmotiv des Bildes darstellen.
Dänemark, Estland, Finnland, Litauen Kunstwerke, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, dürfen nicht frei wiedergegeben werden, wenn sie das Hauptmotiv darstellen und die Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Gewerblich sind u. U. auch Websites mit Werbebannern.
Italien Keinerlei Ausnahme vergleichbar der Panoramafreiheit.
Lettland Bilder dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Niederlande Seit 2004 gibt es zwar eine Panoramafreiheit wie in Deutschland, dennoch muss darauf geachtet werden, dass in Sammelwerken nur wenige Bilder des gleichen Architekten veröffentlicht werden.
Wikipedia (Nachtrag 02.05.07) In der deutschen Wikipedia sind die Bilder wieder online, und dazu auch noch unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Man ist dort aktuell folgender Ansicht: Für Deutsche gilt die Panoramafreiheit weltweit, und in Deutschland kann man alles damit machen.
So ist es: Entscheidend für die Frage, welches nationale Recht jeweils gilt, ist nach deutschem Rechtsverständnis der Ort, an dem die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nutzung usw. geschieht. Aber halt: Wikipedia ist Internet! Und auch wikipedia.de ist weltweit abrufbar, und wird darüber hinaus auch in der offiziellen deutschsprachigen Gemeinschaft in Ostbelgien geklickt. In der französischen Wikipedia ist man schlauer - dort gibt es keine Bilder vom Atomium.
Der Schutz von Bildern im Internet bezieht sich immer auf den Staat, für den der Schutz begehrt wird (Schutzlandprinzip). Um Ansprüche durchsetzen zu können, ist auch bei Abmahnungen ein Gerichtsverfahren notwendig. Betrüblich ist, dass sich ein Rechteinhaber oder vermeintlicher Rechteinhaber das Land aussuchen kann, vor dessen Gericht er klagt. Das Gericht hat dann zu entscheiden, welches Recht anzuwenden ist. Es kann durchaus vorkommen, dass es nach dem Recht eines anderen Landes urteilt, doch meistens entscheidet es nach dem Recht des eigenen Landes.
Fakt ist: Es ist ein Spiel mit dem Feuer. Packe ich auf meine deutsche Website ein Bild vom Atomium, vervielfältige und veröffentliche ich es auch in Belgien. Somit geschieht eine “Nutzung” auch dort. Nebenbei erwähnt, ist das auch nicht unwahrscheinlich: Erstens geht es um Bilder, zweitens um Bilder von einem Bauwerk, welches weltweit den gleichen Namen trägt, und drittens gibt es in Ostbelgien auch eine offizielle deutschsprachige Gemeinschaft. Klagt SABAM, wird wohl der Justizpalast Brüssel entscheiden. Nach belgischem Recht.
Nutzungsanfrage
Ich habe SABAM im Oktober 2006 kontaktiert. Ich habe geschrieben, dass ich Bilder vom Atomium im Internet veröffentlichen möchte und dafür eine Genehmigung brauche. Für folgende Websites: www.bruessel-gui.de (eine touristische Brüssel-Site in deutscher Sprache) und http://photos-de-bruxelles.blogspot.com (Photoblog, eigentlich nichtkommerziell, keine Verkäufe, aber mit Werbebanner). Zehn Tage später kam eine Antwort. Da ich den genauen Inhalt nicht kopieren darf, schildere ich mit eigenen Worten, unter welchen Umständen man eine Genehmigung erhält: Copyright-Hinweis ist am Bild angebracht - das Bild überschreitet eine Größe von XXX x XXX und eine Auflösung von XX nicht - das Bild ist so geschützt, dass es nicht von der Website kopiert werden kann (!) - keine Bearbeitung - keine weitere Nutzung - wenn die Website sich öffnet, ist ein Warntext lesbar, der die Nutzer der Website über die Rechte aufklärt (!) - genaue Internetadresse wurde mitgeteilt - Gebühren XXX pro Bild und Jahr (verschiedene Preise für die beiden Websites) wurden bezahlt
Hinweis: Im Artikel Atomium wird ein Bild vom Atomium gezeigt, welches von Belgien-Tourismus zur Verfügung gestellt wird. Belgien-Tourismus hat eine Lizenz erworben, damit die Tourismusbranche nicht auf Bilder vom Atomium verzichten muss.
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