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Die Europäische Union
Geographie Die Europäische Union hat eine Fläche von 4.324.754 km². Sie reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien. Die 27 Mitgliedsstaaten haben zusammen eine Einwohnerzahl von knapp 500 Millionen.
Geschichte In den 1950er Jahren, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war es politisches Ziel, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte nach dem Schuman-Plan vom 9. Mai 1950 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit über dieses hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 in der französischen Nationalversammlung. Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. 1965 wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die Institutionen der drei dahin gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) vereinte.
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften und die Anzahl der Mitglieder wuchs an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA) entwickelt, wodurch der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Die EEA enthielt darüber hinaus Bestimmungen über die europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik (so genannte Europäische Politische Zusammenarbeit - EPZ). Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine 4. Gemeinschaftsform, sondern lediglich um eine intergouvernementale Zusammenarbeit. Der Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1993 begründete die Europäische Union (EU).
Die Grundlage der Union bilden 3 Säulen: die bereits 1951 bzw. 1957 gegründeten und im EU-Vertrag geänderten drei Europäischen Gemeinschaften (1. Säule), die, die EPZ ersetzende, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, 2.Säule), sowie die im Maastrichter Vertrag neu geschaffene Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI, 3. Säule), aus der 1997 im Amsterdamer Vertrag die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Der GASP kommt dabei ebenso wie der ZBJI lediglich der Charakter einer intergouvernementalen Zusammenarbeit zu. Die EU wird häufig als das verbindende Element dieser Verträge dargestellt. Um dies zu verdeutlichen, wird oft das Bild eines Daches über den 3 Säulen oder von einem diese 3 Bereiche umschließenden Mantel gewählt.
Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet, die am 1. Mai 2004 vollzogen wurde und die die EU von 15 auf 25 Mitglieder erweiterte.
Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag musste noch von allen 25 Mitgliedern ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Im Mai und Juni 2005 lehnten jedoch die Franzosen und Niederländer den Verfassungsvertrag in Volksabstimmungen ab. Infolgedessen einigte man sich auf eine Unterbrechung des Prozesses der Verfassungsratifizierung während einer “Zeit der Reflexion”, sodass von einer “Lähmung Europas” die Sprache war.
Im Januar 2007 wurde die EU nochmals um zwei Länder erweitert.
Als Ersatz für den letztlich gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa erarbeitete der Europäische Rat unter deutscher und portugiesischer Ratspräsidentschaft stattdessen im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der ebenfalls auf eine institutionelle Stärkung der Gemeinschaft zielt und am 13. Dezember unterzeichnet wurde. Seit November 2009 ist der Vertrag von allen Staaten ratifiziert.
Ziele Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen, den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit erreicht werden.
Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum
“wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen” (Lissabon-Strategie)
zu machen. Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung.
Weitere Ziele der EU sind ein Europa mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz.
Sonstige Ziele sind: hohes Beschäftigungsniveau, beständiges nichtinflationäres Wachstum, ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistung, Hebung des Lebensstandards und der Lebensqualität, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.
Gründung und bisherige Erweiterungen Nachdem die EGKS 1951 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlande gegründet wurde, schritt die Erweiterung der Vorgänger der EU immer weiter vorran. 1973 traten dann in der ersten Norderweiterung Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich bei. Während sich die norwegische Regierung für einen Beitritt zur Europäischen Union aussprach, lehnte die Bevölkerung ihn in einer Volksabstimmung ab.
In den 80er Jahren wurden Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) aufgenommen. Das zu Dänemark gehörende autonome Grönland trat 1985 als bisher einziges Territorium aus der damaligen Europäischen Gemeinschaft aus.
Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 traten die Länder der damaligen DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit auch der EG bei. Nach dem Vertrag von Maastricht traten Anfang 1995 Schweden, Finnland und Österreich der EU bei. Norwegen trat trotz erneuter Regierungsbemühungen nicht bei, da der Beitritt wieder in einem Referendum abgelehnt wurde.
Mit der dritten Erweiterung traten am 1. Mai 2004 10 Staaten der Europäischen Union bei. Darunter 7 Staaten aus dem ehemaligen Ostblock (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) sowie Slowenien, Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel).
Am 1. Januar 2007 wurden als 26. respektive 27. Mitgliedstaat Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen.
Mitgliedstaaten Zur Zeit sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen Union:
BELGIEN 32.500 km², 10.500.000 Einwohner Hauptstadt BRÜSSEL (1.000.000 Einwohner)
BULGARIEN 111.000 km², 7.400.000 Einwohner Hauptstadt SOFIA (1.200.000 Einwohner)
DÄNEMARK 43.000 km², 5.500.000 Einwohner Hauptstadt KOPENHAGEN (500.000 Einwohner)
DEUTSCHLAND 357.000 km², 82.500.000 Einwohner Hauptstadt BERLIN (3.400.000 Einwohner)
ESTLAND 45.000 km², 1.400.000 Einwohner Hauptstadt TALLINN (400.000 Einwohner)
FINNLAND 340.000 km², 5.500.000 Einwohner Hauptstadt HELSINKI (600.000 Einwohner)
FRANKREICH 550.500 km², 60.500.000 Einwohner Hauptstadt PARIS (2.200.000 Einwohner)
GRIECHENLAND 132.000 km², 11.100.000 Einwohner Hauptstadt ATHEN (700.000 Einwohner)
IRLAND 70.500 km², 4.100.000 Einwohner Hauptstadt DUBLIN (500.000 Einwohner)
ITALIEN 301.500 km², 58.700.000 Einwohner Hauptstadt ROM (2.600.000 Einwohner)
LETTLAND 65.500 km², 2.300.000 Einwohner Hauptstadt RIGA (700.000 Einwohner)
LITAUEN 65.500 km², 3.500.000 Einwohner Hauptstadt VILNIUS (500.000 Einwohner)
LUXEMBURG 2.500 km², 500.000 Einwohner Hauptstadt LUXEMBURG (80.000 Einwohner)
MALTA 300 km², 400.000 Einwohner Hauptstadt VALLETTA (7.000 Einwohner)
NIEDERLANDE 41.500 km², 16.500.000 Einwohner Hauptstadt AMSTERDAM (700.000 Einwohner)
ÖSTERREICH 84.000 km², 8.200.000 Einwohner Hauptstadt WIEN (1.600.000 Einwohner)
POLEN 312.500 km², 38.500.000 Einwohner Hauptstadt WARSCHAU (1.700.000 Einwohner)
PORTUGAL 92.500 km², 10.500.000 Einwohner Hauptstadt LISSABON (500.000 Einwohner)
RUMÄNIEN 238.500 km², 22.500.000 Einwohner Hauptstadt BUKAREST (1.900.000 Einwohner)
SCHWEDEN 450.000 km², 9.000.000 Einwohner Hauptstadt STOCKHOLM (800.000 Einwohner)
SLOWAKEI 49.000 km², 5.500.000 Einwohner Hauptstadt BRATISLAVA (400.000 Einwohner)
SLOWENIEN 20.000 km², 2.000.000 Einwohner Hauptstadt LJUBLJANA (300.000 Einwohner)
SPANIEN 500.000 km², 43.200.000 Einwohner Hauptstadt MADRID (3.100.000 Einwohner)
TSCHECHIEN 79.000 km², 10.300.000 Einwohner Hauptstadt PRAG (1.200.000 Einwohner)
UNGARN 93.000 km², 10.000.000 Einwohner Hauptstadt BUDAPEST (1.700.000 Einwohner)
VEREINIGTES KÖNIGREICH 244.000 km², 60.500.000 Einwohner Hauptstadt LONDON (7.500.000 Einwohner)
ZYPERN 9.000 km², 800.000 Einwohner Hauptstadt NIKOSIA (200.000 Einwohner)
Verwaltungssitze Sitz des Europäischen Rates (Generalsekretariat): BRÜSSEL Kommissionssitz: BRÜSSEL Ministerratssitz: BRÜSSEL Parlamentssitze Plenartagungen: STRASSBURG Ausschüsse: BRÜSSEL Generalsekretariat: LUXEMBURG
politische Organe Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Gesetzgebung den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
Exekutive (Europäische Kommission) - schlägt Gesetze vor - führt den Haushaltsplan aus - überwacht die Umsetzung der europäischen Gesetze und des Haushaltes
Legislative (Rat der Europäischen Union) - entscheidet über Gesetze und den Haushalt - schließt internationale Verträge
Legislative (Europäisches Parlament) - entscheidet über Gesetze und den Haushalt - kontrolliert die Kommission
Judikative (Europäischer Gerichtshof) - sichert die Einheitlichkeit und Auslegung des europäischen Rechtes
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